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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Der SSK-Holzbaushop führt sämtliche Verkäufe und Lieferungen von
Geräten, Werkzeuge, Zubehör und Industrieartikel (nachfolgend die "Produkte"
genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine
abweichende Regelung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn nicht
ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
2. Entgegenstehende
Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist, und
SSK ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
3. Für Installationen,
Reparaturen, und sonstige Dienstleistungen gelten besondere
Vertragsbedingungen, soweit darin nicht auf diese AGB verwiesen wird.
§
2. Vertragsschluss, Spezifikationen, Information zur Speicherung des
Vertragstextes
1. Die Darstellung unserer Produkte ist kein bindendes Angebot zum
Vertragsschluß. Sie beinhaltet die Aufforderung an den Kunden, seinerseits
ein solches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu machen. Durch Absenden
der Bestellung aus seinem virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der in dem Warenkorb enthaltenen
Produkte ab. Wir übersenden hierauf per email eine Auftragsbestätigung.
Dadurch wird das Vertragsangebot durch uns angenommen und der Vertrag
geschlossen 2. Angaben über technische Verwendungen sind stets ohne
jeglicher Gewähr. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die
Verwendbarkeit der Produkte für seinen speziellen Anwendungsfall durch
eigene Versuche festzustellen 3. Der Vertragstext wird von uns gespeichert.
Der Vertragstext ist Ihnen nach Vertragsschluß nicht mehr zugänglich. Durch
die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Vertragstext
auszudrucken. Sie können den Vertragstext auch abspeichern, in dem Sie mit
dem Mauszeiger innerhalb der zu speichernden Internetseite durch einen Klick
auf die rechte Maustaste diese auf Ihrem Computer abspeichern. Nach Absenden
Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine E-Mail, welche den Eingang der
Bestellung bestätigt.4. Eingabefehler können vor der Absendung der
Bestellung durch Prüfen der Bestellübersicht überprüft werden und nach
Betätigen des roten Änderungsbutton vor dem Artikel beliebig geändert oder
gelöscht werden. Ebenfalls kann dies durch die "Zurück"-Funktion seines
Internet-Browser-Programms auf der wieder angezeigten vorigen Seite
berichtigt werden.
§ 3
Preise 1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen
Preise. 2. Die Preise enthalten keine Verpackung, Versandkosten, sowie
Transportversicherung und Zölle. Nicht enthalten sind die Kosten für
Installation und Inbetriebnahme.
§
4 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind 30 Tage
nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen des Kunden haben
ausschließlich an SSK-Schrauben Schmid zu erfolgen.
2. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm
Zahlungen gestundet, ist SSK berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag
an Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % p.a. zu berechnen, es sei denn,
der Kunde weist einen erheblich geringeren Zinsschaden nach.
3. Kommt der Kunde seinen
vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solchen aus Voraufträgen,
gegenüber SSK nicht nach, ist diese berechtigt, weitere Leistungen ganz oder
teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung ihrer fälligen
Forderungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den
Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so
ist SSK berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen
Sicherheiten auszuführen.
4. Eine Aufrechnung oder
Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
§
5 Lieferung und Lieferverzug
1. Von SSK genannte
Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindliche Fristen bestätigt
wurden. Bei Überschreitung verbindlicher Liefertermine kann der Kunde
etwaige Rechte nach Ziff. 2 nur geltend machen, wenn er zuvor eine Nachfrist
von mindestens 4 Wochen mit der Erklärung gesetzt hat, die Leistung nach
Ablauf dieser Frist abzulehnen.
2. Bei Lieferverzug oder
Unmöglichkeit wegen eines von SSK nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem
Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen SSK zu,
insbesondere nicht auf Schadenersatz. Soweit Lieferverzug oder
-unmöglichkeit von SSK zu vertreten sind, stehen dem Kunden Ansprüche auf
Schadenersatz nur in dem in § 10 (Haftung) festgelegten Umfang zu.
3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich
angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von SSK nicht zu
vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von
erheblichem Einfluß sind.
4. Bei Annahmeverzug des Kunden ist SSK berechtigt, die
Produkte auf Gefahr des Kunden einzulagern. Die durch die Lagerung
entstandenen Kosten, bei Lagerung durch SSK jedoch monatlich mindestens 0,5
% des Rechnungswertes, trägt der Kunde. SSK ist berechtigt, nach fruchtlosem
Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die gelieferten
Produkte zu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises
in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß der tatsächliche
Schaden erheblich geringer ist.
5. Der Kunde ist
berechtigt, Transportverpackungen auf eigene Kosten an SSK zurückzuführen.
6. SSK ist zu
Teillieferungen berechtigt.
§ 6 Gefahrübergang
und Erfüllungsort
Verzögert sich die Übergabe
infolge von Umständen, die SSK nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Zeitpunkt der Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Dies bedeutet
insbesondere, daß SSK seinen Vergütungsanspruch behält, wenn nach diesem
Zeitpunkt die Übergabe aus nicht von SSK zu vertretenden Gründen unmöglich
war.
§
7 Gewährleistung
1. Weisen gelieferte Produkte Mängel auf, oder fehlen ihnen zugesicherte
Eigenschaften, so erfolgt eine kostenlose Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung. Läßt SSK eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist
verstreichen, ohne Ersatz geliefert, oder den Mangel behoben zu haben, oder
schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Kunde die anteilige
Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art,
insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind, unbeschadet
etwaiger Rechte gem. § 10, ausgeschlossen.
2. Hinsichtlich ausgebauter Teile gilt die Mängelanzeige des Kunden als
Angebot zur Übereignung, das von SSK mit Durchführung der Reparatur
angenommen wird.
3. Eine Nachbesserung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von SSK, entweder
vor Ort beim Kunden, oder im Reparatur Center von SSK in Kirchheim/Teck.
Insoweit entstehende Transport- oder Wegekosten trägt SSK.
4. Die Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach
Gefahrübergang eingetretenen, von SSK nicht zu vertretenden Umständen
beruhen. Insbesondere entfällt eine Gewährleistung für Produkte,
a) die nach Gefahrenübergang über das normale Maß hinaus -
Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Staub, Gas, Magnetismus oder sonst den
Anleitungen von SSK widersprechenden - Umweltbedingungen ausgesetzt sind,
b) die vom Kunden entgegen den Spezifikationen und Anleitungen von SSK
benutzt, geändert oder erweitert werden,
c) in die Eingriffe Dritter oder des Kunden erfolgen, die nicht von SSK
autorisiert sind, oder
d) die durch Zusammenschalten von SSK Produkten mit anderen Geräten
schadhaft werden,
es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Handlungen oder Umstände für
den gerügten Mangel nicht ursächlich waren.
6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht unverzüglich -
offene Mängel spätestens binnen 10 Tagen ab Anlieferung - schriftlich gerügt
werden.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1. SSK behält sich das
Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend "Vorbehaltsware") bis zur
vollständigen Begleichung sämtlicher, aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
resultierender, und aller sonstiger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
bestehender Forderungen des Kunden vor.
2. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt
für SSK zu verwahren, und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine
entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluß
dieser Vereinbarung an SSK ab, welche die Abtretung annimmt.
3. Von
Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der
Vorbehaltsware, durch Dritte hat der Kunde SSK unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der Rechte von
SSK trägt der Kunde, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist.
4. Der Kunde darf
Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
verarbeiten, verbinden und vermischen. Eine Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für SSK, welche
einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache
erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
fertigen Ware oder neuen Sache entspricht. Ziff. 2. gilt insoweit
entsprechend. 5. Der
Kunde ist ferner zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, oder im
Miteigentum von SSK stehender Gegenstände, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der
Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen
Rechnungswertes der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher in Ziff. 1. genannter Ansprüche zur Sicherheit an SSK ab, welche
diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein
Miteigentumsanteil von SSK, sind die Forderungen jeweils in Höhe des
Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen
abgetreten. Auf Verlangen von SSK wird der Kunde SSK Namen und Anschriften
der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner, gegen diese
bestehenden Ansprüche mitteilen. SSK darf zur Sicherung ihrer
Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
6. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist SSK berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, bzw. die Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, und die
Berechtigung der Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen
und zur Verarbeitung, Versendung und Vermischung von Vorbehaltsware zu
widerrufen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten
Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch SSK liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. SSK ist berechtigt, die
Vorbehaltsware zu verwerten, und sich unter Anrechnung auf die offenen
Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen.
7. Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt, ist SSK auf Verlangen des Kunden verpflichtet, nach
freier Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
8. Soweit SSK berechtigt ist, Vorbehaltsware
zurückzunehmen, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das
unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten
zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.
§ 9
Schutzrechte 1.
Alle Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die an den von SSK
gelieferten Waren bestehen, verbleiben ausschließlich bei SSK.
2. Werden nach
Auftragsannahme Verletzungen von Schutzrechten Dritter (Patente,
Urheberrechte etc.) geltend gemacht, und wird die Nutzung der nach dem
Auftrag gelieferten oder zu liefernden Produkte (einschließlich Programmen)
hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, kann SSK nach ihrer Wahl und auf
ihre Kosten, entweder die Produkte oder Programme so ändern oder ersetzen,
daß sie nicht mehr in Schutzrechte Dritter eingreifen, gleichwohl aber den
Bedingungen des bestätigten Auftrages entsprechen, oder den Kunden von
Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte freistellen, oder die Produkte
gegen Erstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises nach Abzug eines
angemessenen Nutzungsentgelts für die Zeit, während der der Kunde die
Produkte nutzen konnte, zurücknehmen. Im letzteren Falle wird mit der
Kaufpreisrückersattung ein monatliches Nutzungsentgelt verrechnet, ausgehend
von einer Gesamtnutzungszeit von 5 Jahren.
3. Werden gegen den Kunden
Ansprüche Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Schutzrechten
Dritter durch die Produkte erhoben, so wird allein SSK darüber entscheiden,
ob und wie die hieraus resultierenden Rechtsstreite zu führen sind. Der
Kunde darf insoweit ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SSK keine
Vergleiche schließen, oder sonstige Zugeständnisse machen.
4. Eine Haftung von SSK wegen Schutzrechtsverletzungen
besteht nur, sofern der Kunde SSK unverzüglich schriftlich von der
Geltendmachung angeblicher Rechte Dritter benachrichtigt hat.
5. Eine Haftung von SSK
wegen Schutzrechtsverletzungen durch die gelieferten Produkte entfällt,
soweit diese in nicht von SSK autorisierter Form benutzt werden, oder die
Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, daß die Produkte zusammen
mit anderen Produkten oder Daten, welche nicht von SSK stammen, bzw. nicht
von ihr schriftlich zugelassen wurden, benutzt oder mit solchen verbunden
werden.
§
10 Haftung 1.
SSK haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls
der Schaden
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a) durch das Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wird, |
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b) eine zwingende
Haftung durch das Produkthaftungsgesetz begründet wird, |
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c) SSK eine
vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer
den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt. |
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3. Keine Haftung
von SSK besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von Organen, oder leitenden Angestellten von
SSK oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird. |
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4. Für
Datenverluste haftet SSK im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen
höchstens in dem Umfang, der sich auch dann nicht verhindern läßt,
wenn der Kunde von ihm erstellte Daten unverzüglich nach Abschluß
jeder Bearbeitung durch eine Kopie in maschinenlesbarer Form sichert
bzw. gesichert hätte. |
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5. In jedem Fall
ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt SSK
bei Vertragsschluß vernünftigerweise rechnen konnte. |
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6. Soweit in den
vorstehenden Abschnitten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt
ist, ist jede Haftung von SSK für einfache Fahrlässigkeit, gleich
aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung,
schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter
Handlung, ausgeschlossen. |
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7. Der Ausschluß
bzw. die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen nach den
vorstehenden Abschnitten umfaßt auch Ansprüche aus unerlaubter
Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Auftragnehmer von
SSK. |
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§ 11
Abtretungsverbot |
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Der Kunde darf
Ansprüche gegen SSK, einschließlich etwaiger
Gewährleistungsansprüche, nicht an Dritte abtreten. |
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§ 12
Exportbeschränkungen |
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1. Die gelieferten
Produkte sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart,
ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik
Deutschland bestimmt. Eine Wiederausfuhr darf nur in Übereinstimmung
mit den einschlägigen "US-Export-Regulations" und dem deutschen
Außenwirtschaftsrecht erfolgen. |
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2. Aufträge werden
stets vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach den "US-Export-Regulations"
bestätigt. |
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§ 13 Datenschutz
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Die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch SSK erfolgt unter Beachtung der
geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses. |
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§ 14 Sonstiges |
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1. Diese AGB
bleiben im Zweifel bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder
mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. |
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2. Änderungen oder
Ergänzungen dieser AGB, sowie bestätigter Aufträge bedürfen der
Schriftform. Das Erfordenis der Schriftform kann nur durch eine
schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden. |
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3. Diese
Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Haager einheitlichen Kaufgesetze
werden ausgeschlossen. |
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4. Soweit der Kunde
Kaufmann ist und nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches
bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, ist für alle aus oder im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erwachsenden
Rechtsstreitigkeiten vorbehaltlich eines ausschließlichen
gesetzlichen Gerichtsstandes allein das Amtsgericht Kirchheim/Teck
zuständig. Unbeschadet dessen bleibt SSK zur Erhebung der Klage oder
Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden berechtigt. |
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73230 Kirchheim
/Teck, 18.10.1999
SSK Schrauben
Schmid GmbH
Einsteinstrasse 10
73230 Kirchheim/Teck
Telefon: +49 7021 95015-0
Telefax*: +49 7021 95015-23
E-Mail: info@ssk-schmid.de
Internet*: 87.106.7.171
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Rolf Schmid, Jochen Schmid
Registergericht:
Amtsgericht Kirchheim /Teck
Registernummer: HRB 593
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 811 240 910
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